Die 15 UE sind ausschließlich bei Weiterbildungsveranstaltungen des STTV zu absolvieren. Die Teilnahme kann wahlweise an zwei einzelnen Tage oder ein zusammenhängendes Wochenend, im 2., 3. oder 4. Jahr der Lizenzgültigkeit, erfolgen.
Die Zusendung der neuen Lizenz erfolgt im IV. Quartal vor Ablauf der Gültigkeit der Lizenz per E-Mail. Dazu müssen die Zertifikate für die Teilnahme an den Weiterbildungsveranstaltungen und der Ehrenkodex des LSB Sachsen an die Geschäftsstelle des STTV per Post oder E-Mail gesandt werden. Liegt der Ehrenkodex in der STTV-Geschaftsstelle bereits vor, muss dieser nicht erneut zugestellt werden.
EhrenkodexBei einem Versäumnis der Weiterbildungsverpflichtung um ein bis drei Jahre über die Gültigkeit hinaus wird nach Absolvieren von 15 UE die Lizenz nur um die restlichen Jahre des üblichen Verlängerungszyklus verlängert.
Nach mehr als drei Jahren über den Zeitpunkt der Gültigkeit ohne Besuch einer Weiterbildungs-veranstaltung hinaus, verliert die Lizenz ihre Gültigkeit vollständig. Nur durch ein erneutes Absolvieren der kompletten Trainer- Ausbildung ist eine Neuausstellung der entsprechenden Lizenzstufe möglich.
Für Inhaber der B- und C-Lizenz, die das 65.Lebensjahr vollendet haben, wird die Lizenz ohne Teilnahme an einer Weiterbildung entsprechend ver- längert. Eine freiwillige Teilnahme ist dennoch möglich. Die Lizenzgültigkeit wird im Jahr des Lizenzablaufs durch die Geschäftsstelle des STTV um vier Jahre verlängert. Dazu muss durch den Lizenzinhaber ein formloser Antrag auf Lizenzverlängerung gestellt werden. Außerdem ist der Ehrenkodex des LSB Sachsen an Geschäftsstele des STTV zu senden. Liegt dieser der STTV-Geschäftsstelle bereits vor, braucht er nicht erneut eingereicht werden.
Für die Teilnahme an einer
Tagesweiterbildungsveranstaltung mit 8 UE (09.00 – 16.30 Uhr) ist eine Gebühr von
30 Euro bar vor Ort zu entrichten.
Auch interessierte unlizenzierte Tischtennistrainer können an einer Weiter- bildungsveranstaltung teilnehmen, jedoch nur, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen.
„Nichtmitglieder“ des STTV haben bei
Tagesweiterbildungsveran- staltungen die doppelte Teilnehmergebühr (60 Euro) zu entrichten.
Die
maximale Teilnehmerzahl für eine
Tagesweiterbildungsveran- staltung ist
20.
Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt.
Es erfolgt nur dann eine Benachrichtigung seitens des Verbandes, wenn eine Veranstaltung mangels zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfinden sollte.
Aktuell angebotene Termine