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Wichtige Beschlüsse zum Spielbetrieb des laufenden Spieljahres beim DTTB-Bundesrat festgelegt

Veröffentlicht: 10. April 2022

1. Keine neuen RES-Vermerke zur Vorrunde 2022/2023
Entgegen WSO H 1.3.1 wird die Neuerteilung der Reservevermerke im Juni 2022 erneut ausgesetzt wird.

2. Aufhebung RES-Vermerke bei lediglich einem Einsatz
Bestehende RES-Vermerke werden in Abweichung von WSO H 1.3.2 bereits bei mindestens einem Einsatz (gegenüber normalerweise drei Einsätzen) in der vorangegangenen Halbserie zur Mannschaftsmeldung der Vorrunde 2022/23 gelöscht.

3. Keine Mindeseinsätze bei Entscheidungsspielen der Spielzeit 2021/2022
Entgegen WSO I 4.1 sind für den Einsatz bei Entscheidungsspielen (d.h. auch Relegationsspielen) der laufenden Spielzeit keine Mindesteinsätze nötig.

Die Punkte 1-3 gelten lediglich für die Vorbereitung der kommenden Spielzeit; die Änderungen entfallen nach der Mannschaftsmeldung für die Vorrunde 2022/23.

Beschlussfassung des Präsidiums des STTV vom 04.04.2022

Veröffentlicht: 04. April 2022

Ausgehend von der Sächsischen Corona-Verordnung dürfen die Punkt- und Pokalspiele, aber auch Einzelwettkämpfe ab dem 04.04.2022 ohne Zugangsbeschränkungen durchgeführt werden.

Wir bitten die Corona-FAQ des Landessportbundes Sachsen zu beachten.

7. Bezirkstag

Veröffentlicht: 27. März 2022

Am Freitag, dem 25.03.2022, fand in Stollberg der 7. Bezirkstag statt. Bei dieser Gelegenheit wurden die Sportfreunde Manfred Pollog und Christoph Scholz für ihre langjährige Arbeit im Bezirksvorstand geehrt und verabschiedet. Leider konnte Spfrd. Scholz aus privaten Gründen nicht teilnehmen.

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Verabschiedung durch den Präsidenten Thomas Neubert.

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Im Auftrag des Bezirksvorstandes verabschiedete Spfrd. Helge Reh Manfred Pollog

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Der alte und neue Vorsitzende des Bezirkes Chemnitz.

(alle Fotos Axel Franke)

Beschlussfassung des Präsidiums des STTV vom 02.03.2022

Veröffentlicht: 02. März 2022

Das Präsidium des STTV beschließt auf Grundlage des Abschnitts M der Wettspielordnung des STTV folgende Festlegungen:

Ausgehend von der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung dürfen die Punkt- und Pokalspiele ab dem 04.03.2022 nach der sogenannten 3G-Regelung durchgeführt werden.

Für alle Sportfreundinnen und Sportfreunde besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impfnachweises oder eines gültigen Genesenennachweises oder eines Testnachweises. Davon ausgenommen sind Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Verordnung unterliegen.

Die Impf- bzw. gültigen Genesenennachweise oder der Testnachweis (ausgenommen Jugendliche U 18) sind zu jedem Wettkampf mitzubringen und von den beiden Mannschaftsleitern vor Spielbeginn zu kontrollieren.
Der evtl. notwendige Test kann vor Betreten der Sporthalle und nur vor Spielbeginn unter Aufsicht der beiden Mannschaftsleiter erfolgen. Das Testkit ist selbst mitzubringen. Sollte dieser Test vor Spielbeginn notwendig sein, ist der Mannschaftsleiter der anderen Mannschaft 24 Stunden vorher darüber zu informieren.

Die Testnachweise von Apotheken, Ärzten oder von Betrieben können natürlich auch weiterhin vorgelegt werden.
Die Gültigkeit der Schnelltests sind max. 24 Stunden und die PCR-Tests 48 Stunden.

Anleitungspersonal für alle Altersgruppen (z.B. Trainer, Übungsleiter, Mannschaftsleiter die nicht am Wettkampf teilnehmen) dürfen die Sportstätte betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind, also auch entsprechend der 3G-Regelung.

Sollten Sportstätten ab dem 04.03.2022 nicht der 3G Regelung (sondern 2G oder 2G+) unterliegen, so muss der Heimverein unverzüglich mit dem Gegner Kontakt aufnehmen und ihn informieren. Ggf. ist der entsprechende Nachweis der verschärften Corona-Schutz-Verordnung des Betreibers der Sportstätte vorzulegen.

Das Präsidium des STTV behält sich Änderungen dieses Beschlusses vor, wenn das nach Corona-Notfall-Verordnung notwendig ist.

gez. Alexander Brömmer
Vizepräsident Erwachsenensport

7. Bezirkstag

Veröffentlicht: 30. Januar 2022

Der 7. Bezirkstagstag wird laut §14 der Satzung des STTV für den 25.03.2022 einberufen.

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