7.Bezirkstag des Spielbezirks Leipzig
Am Mittwoch, 27.April 2022 fand in Zweenfurth der 7.Bezirkstag des Spielbezirks Leipzig statt.
Die 21 anwesenden Vorstandsmitglieder bzw. Delegierten der Stadt- und Kreisfachverbände hörten den Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden Falko Graul. Die vergangenen fünf Spieljahre waren zuletzt durch die Pandemie geprägt, wiesen aber auch davor schon rückläufige Zahlen bei einigen Wettkämpfen auf. Finanzwartin Doris Hentzschel berichtete über die finanzielle Situation, welche Mike Michel als Kassenprüfer bestätigte.
Nach der Entlastung des alten Vorstandes wurden für die kommenden vier Jahre folgende Mitglieder für den neuen Bezirksvorstand (sowie Schiedsgericht und Kassenprüfer) gewählt.
Vorsitzender: | Falko Graul |
Sportwart: | Alexander Brömmer |
Finanzwartin: | Doris Hentzschel |
Jugendwart: | Peter Heinichen |
Seniorenwart: | Mathias Müller |
Schiedsrichterobfrau: | Simone Hempel |
Pressewart: | Mario Glatz |
Vorsitz Schiedsgericht: | Detlef Hauk |
Kassenprüfer: | Mike Michel |
Detlef Hauk |
Wichtige Beschlüsse zum Spielbetrieb des laufenden Spieljahres beim DTTB-Bundesrat festgelegt
1. Keine neuen RES-Vermerke zur Vorrunde 2022/2023
Entgegen WSO H 1.3.1 wird die Neuerteilung der Reservevermerke im Juni 2022 erneut ausgesetzt wird.
2. Aufhebung RES-Vermerke bei lediglich einem Einsatz
Bestehende RES-Vermerke werden in Abweichung von WSO H 1.3.2 bereits bei mindestens einem Einsatz (gegenüber normalerweise drei Einsätzen) in der vorangegangenen Halbserie zur Mannschaftsmeldung der Vorrunde 2022/23 gelöscht.
3. Keine Mindeseinsätze bei Entscheidungsspielen der Spielzeit 2021/2022
Entgegen WSO I 4.1 sind für den Einsatz bei Entscheidungsspielen (d.h. auch Relegationsspielen) der laufenden Spielzeit keine Mindesteinsätze nötig.
Die Punkte 1-3 gelten lediglich für die Vorbereitung der kommenden Spielzeit; die Änderungen entfallen nach der Mannschaftsmeldung für die Vorrunde 2022/23.
Beschlussfassung des Präsidiums des STTV vom 04.04.2022
Ausgehend von der Sächsischen Corona-Verordnung dürfen die Punkt- und Pokalspiele, aber auch Einzelwettkämpfe ab dem 04.04.2022 ohne Zugangsbeschränkungen durchgeführt werden.
Wir bitten die Corona-FAQ des Landessportbundes Sachsen zu beachten.
Beschlussfassung des Präsidiums des STTV vom 02.03.2022
Das Präsidium des STTV beschließt auf Grundlage des Abschnitts M der Wettspielordnung des STTV folgende Festlegungen:
Ausgehend von der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung dürfen die Punkt- und Pokalspiele ab dem 04.03.2022 nach der sogenannten 3G-Regelung durchgeführt werden.
Für alle Sportfreundinnen und Sportfreunde besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impfnachweises oder eines gültigen Genesenennachweises oder eines Testnachweises. Davon ausgenommen sind Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Verordnung unterliegen.
Die Impf- bzw. gültigen Genesenennachweise oder der Testnachweis (ausgenommen Jugendliche U 18) sind zu jedem Wettkampf mitzubringen und von den beiden Mannschaftsleitern vor Spielbeginn zu kontrollieren.
Der evtl. notwendige Test kann vor Betreten der Sporthalle und nur vor Spielbeginn unter Aufsicht der beiden Mannschaftsleiter erfolgen. Das Testkit ist selbst mitzubringen. Sollte dieser Test vor Spielbeginn notwendig sein, ist der Mannschaftsleiter der anderen Mannschaft 24 Stunden vorher darüber zu informieren.
Die Testnachweise von Apotheken, Ärzten oder von Betrieben können natürlich auch weiterhin vorgelegt werden.
Die Gültigkeit der Schnelltests sind max. 24 Stunden und die PCR-Tests 48 Stunden.
Anleitungspersonal für alle Altersgruppen (z.B. Trainer, Übungsleiter, Mannschaftsleiter die nicht am Wettkampf teilnehmen) dürfen die Sportstätte betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind, also auch entsprechend der 3G-Regelung.
Sollten Sportstätten ab dem 04.03.2022 nicht der 3G Regelung (sondern 2G oder 2G+) unterliegen, so muss der Heimverein unverzüglich mit dem Gegner Kontakt aufnehmen und ihn informieren. Ggf. ist der entsprechende Nachweis der verschärften Corona-Schutz-Verordnung des Betreibers der Sportstätte vorzulegen.
Das Präsidium des STTV behält sich Änderungen dieses Beschlusses vor, wenn das nach Corona-Notfall-Verordnung notwendig ist.
gez. Alexander Brömmer
Vizepräsident Erwachsenensport
Beschlussfassung des Präsidiums des STTV vom 17.01.2022
Das Präsidium des STTV beschließt auf Grundlage des Abschnitts M der Wettspielordnung des STTV folgende Festlegungen (Ergänzung):
1. Der Spielbetrieb in allen Spiel- und Altersklassen auf Verbandsebene und in den Bezirksfachverbänden wird ab dem 31.01.2022 wieder aufgenommen.
Die Stadt- und Kreisfachverbände können in enger Abstimmung mit ihren Vereinen auch weiterhin individuell entscheiden, ob, wann und wie die Punkt- und Pokalspiele und die Einzelturniere fortgesetzt werden oder auch nicht.
2. Alle bisher nicht ausgetragenen Punktspiel-Mannschaftskämpfe der Sachsen- und Landesligen und der Bezirksligen/-klassen der Vorrunde werden gestrichen.
Spielen zwei Mannschaften eines Vereins gemeinsam in einer Gruppe und wurden bereits beide Spiele gegeneinander absolviert, wird das zuletzt gespielte Punktspiel gelöscht.
Für die Fortsetzung des Punktspielbetriebes werden nur die Begegnungen der bereits geplanten Rückrunde herangezogen, welche in der Vorrunde noch nicht stattgefunden haben. Dadurch reduziert sich die Hauptrunde auf eine einfache Runde im Sinne von WO M 2 (Punkt 3).
Die in TTLive veröffentlichten Ansetzungen der Begegnungen ab Februar 2022 bleiben bezüglich des Heimrechts unverändert (einschließlich genehmigte, getauschte Heimrechte). Dafür behalten die Vereine eine hohe Planungssicherheit, denn die Termine der auszutragenden Mannschafts- kämpfe ab Februar 2022 sind seit August 2021 bekannt.
Diese Vorgehensweise erzeugt ggf. ein Ungleichgewicht zwischen Heim- und Auswärtsspielen, welches über das normal unvermeidbare Maß hinausgeht (WO G 3.1).
Dem STTV und den Bezirksfachverbänden ist es gestattet durch Heimrechttausch ein evtl. Ungleichgewicht auszugleichen, eventuell Spieltermine anzupassen oder komplett neue Spielpläne zu erstellen. Diese Entscheidung trifft die jeweilig zuständige Spielkommission.
Bei sehr kleinen Gruppen (Staffeln) kann die komplette Hin- und Rückrunde ausgetragen werden. Auch diese Entscheidungen trifft die jeweilig zuständige Spielkommission.
Die Rückrundenaufstellungen gelten ab sofort für alle Punkt- und Pokalspiele.
3. Für Punktspiele im Zeitraum 28.02.-30.06.2022 wird folgende Festlegung in der WO des STTV ausgesetzt bzw. gestrichen:
WSO G 2:
"Eine zwischen den Mannschaften abgestimmte und vom Spielleiter anerkannte Spielverlegung auf einen Termin nach dem angesetzten ist spätestens bis zum letzten Spieltag der Hinrunde bzw. bis vor dem vorletzten Spieltag der Rückrunde möglich."
Das wichtigste Ziel ist es, zumindest alle Spiele einer Gruppe des Spieljahres 2021/22 in einer einfachen Runde durchzuführen. Da nicht einzuschätzen ist, ob das Infektionsgeschehen so stark zunimmt, dass der Spielbetrieb wiederum ganz oder teilweise ausgesetzt werden muss, müssen die Nachverlegungen auf die offiziellen Spielverlegungen beschränkt bleiben.
Punktspielverlegungen im gegenseitigen Einvernehmen dürfen für Punktspiele im Zeitraum 28.02.-30.06.2022 daher nur dann genehmigt werden, wenn es sich um eine offizielle Spielvorverlegung handelt. Ausnahmen bilden Spielnach- verlegungen innerhalb der ursprünglich angesetzten Kalenderwoche. (außer in der letzten Punktspielwoche).
Aufgrund der Winterferien sind Nachverlegungen von Punktspielen im Zeitraum 31.01.-27.02.2022 bis zum 25.03.2022 möglich. Solche Spiele dürfen aber nur dann verlegt werden, wenn ein konkretes mit dem Gegner abgestimmtes Spieldatum vorliegt.
4. Sollte in einem Kreis der Spielbetrieb aufgrund behördlicher Maßnahmen ausgesetzt werden, ist der Spielleiter/die Spielkommission berechtigt das Heimrecht zu tauschen, damit ein Spiel zur Austragung kommen kann.
5. Nach Abschluss der Hauptrunde erfolgt die Tabellenwertung nach Maßgabe von Wettspielordnung M 3.
6. Die jeweiligen Auf- und Abstiegsregelungen sind dann vollumfänglich umzusetzen.
7. Ausgehend von der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung dürfen die Punkt- und Pokalspiele nur nach der sogenannten 2G Plus-Regelung durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Verordnung unterliegen.
Für alle Sportfreundinnen und Sportfreunde (ausgenommen Jugendliche U 18) besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impfnachweises oder eines gültigen Genesenennachweises sowie eines zusätzlichen Testnach- weises.
Die Impf- bzw. gültigen Genesenennachweise sind zu jedem Wettkampf mitzubringen und von den beiden Mannschaftsleitern vor Spielbeginn zu kontrollieren.
Der evtl. notwendige zusätzliche Test kann vor Betreten der Sporthalle und nur vor Spielbeginn unter Aufsicht der beiden Mannschaftsleiter erfolgen. Das Testkit ist selbst mitzubringen. Sollte dieser zusätzliche Test vor Spielbeginn notwendig sein, ist der Mannschaftsleiter der anderen Mannschaft 24 Stunden vorher darüber zu informieren.
Die Testnachweise von Apotheken, Ärzten oder von Betrieben können natürlich auch weiterhin vorgelegt werden.
Die Gültigkeit der Schnelltests sind max. 24 Stunden und die PCR-Tests 48 Stunden.
Dieser Testnachweis ist nicht notwendig in folgenden Fällen:
• es besteht der Nachweis einer Auffrischungsimpfung (sog. Booster Impfung),
• bei Schüler/Innen, die der Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen,
• es besteht der Nachweis über die Erst- und Zweitimpfung sowie ein gültiger Genesenennachweis oder
• es besteht ein Nachweis über die Erst- und Zweitimpfung, welcher nicht jünger als 14 Tage und nicht älter als 3 Monate ist.
Der Impf- oder der gültige Genesenennachweis kann durch einen Testnachweis ersetzt werden, wenn für die verpflichtete Person aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausge- sprochen wurde.
Für den Nachweis ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. In dieser Bescheinigung ist auch anzugeben, wann die gesundheitlichen Gründe voraussichtlich entfallen.
Anleitungspersonal für alle Altersgruppen (z.B. Trainer, Übungsleiter, Mannschaftsleiter die nicht am Wettkampf teilnehmen) dürfen die Sportstätte betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind, also entsprechend der 3G-Regelung.
8. Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen müssen auf ein entsprechendes Kontaktdatenformular eingetragen werden. Dieses Formular ist vom gastgebenden Verein zur Verfügung zu stellen.
gez. Alexander Brömmer
Vizepräsident Erwachsenensport