Gültigkeit und Weiterbildungsverpflichtung:
Lizenzstufe | Gültigkeit | Weiterbildungsverpflichtung |
C-Trainer | 4 Jahre | 15 UE |
B-Trainer | 4 Jahre | 15 UE |
P-Trainer | 4 Jahre | 15 UE |
Die Anzahl der zu absolvierenden UE sind vom DTTB und vom LSB Sachsen vorgegeben.
Die 15 UE sind ausschließlich bei Weiterbildungsveranstaltungen des STTV, DTTB oder bei anderen Tischtennis-Landesverbändem zu absolvieren.
Die Teilnahme kann wahlweise an zwei einzelnen Tage oder ein zusammenhängendes Wochenend, im 2., 3. oder 4. Jahr der Lizenzgültigkeit, erfolgen.
Die verlängerte Lizenz kann in der Vereinsverwaltung von TTLive im 4. Quartal unter "Mein Bereich" - "Berechtigung/Aktion" - "Trainer" herunter- geladen und ausgedruckt werden.
Zuvor müssen in diesem Bereich der Ehrenkodex, die Verhaltensrichtlinie Kindeswohl (Fragebogen) und die Trainerordnung bestätigt werden. Weitere Informationen dazu gibt es in der belegten Weiterbildungsveranstaltung.
Für die Verlängerung der B-Lizenzen (2. Lizenzstufe) ist von der Lizenzinhaberin bzw. dem Lizenzinhaber der Nachweis eines „Erste-Hilfe-Kurses“ (mind 9 UE) zu erbringen, der zum Ablauf des Gültigkeitsdatums nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.
Bei einem Versäumnis der Weiterbildungsverpflichtung um ein bis drei Jahre über die Gültigkeit hinaus wird nach Absolvieren von 15 UE die Lizenz nur um die restlichen Jahre des üblichen Verlängerungszyklus verlängert.
Nach mehr als drei Jahren über den Zeitpunkt der Gültigkeit ohne Besuch einer Weiterbildungs-veranstaltung hinaus, verliert die Lizenz ihre Gültigkeit vollständig. Nur durch ein erneutes Absolvieren der kompletten Trainer- Ausbildung ist eine Neuausstellung der entsprechenden Lizenzstufe möglich.
Nach mehr als drei Jahren über den Zeitpunkt der Gültigkeit ohne Besuch einer Weiterbildungs-veranstaltung hinaus, verliert die Lizenz ihre Gültigkeit vollständig. Nur durch ein erneutes Absolvieren der kompletten Trainer- Ausbildung ist eine Neuausstellung der entsprechenden Lizenzstufe möglich.
Die Gebühren für die Trainerweiterbildungen werden ab sofort dem Verein des Teilnehmers über TTLive per Rechnung zugesandt.
Lt. STTV-Gebührenordnung betragen diese:
a) 8 UE Präsenzveranstaltung 40,00 €
b) 15 UE Präsenz- und Onlineweiterbildung 90,00 €
c) 15 UE Onlineweiterbildung 100,00 €
b) 15 UE Präsenz- und Onlineweiterbildung 90,00 €
c) 15 UE Onlineweiterbildung 100,00 €
Eine Anmeldung zur Weiterbildungsveranstaltung verpflichtet auch bei einer unentschuldigten Nichtteilnahme zur Bezahlung der Weiterbildungsgebühr.
Für Vereine, die kein Mitglied im STTV sind, wird die doppelte Gebühr in Rechnung gestellt.
Die maximale Teilnehmerzahl für eine Tagesweiterbildungsveranstaltung ist abhängig von der Durchführungsart und den evtl. Gegebenheiten vor Ort.
Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt.
Aktuell angebotene Termine
Für Inhaber der B- und C-Lizenz, die das 65.Lebensjahr vollendet haben, wird die Lizenz ohne Teilnahme an einer Weiterbildung entsprechend ver- längert. Eine freiwillige Teilnahme ist dennoch möglich. Die Lizenzgültigkeit wird im Jahr des Lizenzablaufs durch die Geschäftsstelle des STTV um vier Jahre verlängert. Dazu muss durch den Lizenzinhaber ein formloser Antrag auf Lizenzverlängerung gestellt werden.Auch hier ist es notwendig (siehe oben), dass der Ehrenkodex, die Verhaltensrichtlinie Kindeswohl (Fragebogen) und die Trainerordnung bestätigt werden.