- Direktstudium: Mit der Rückmeldung erklärt der/die
Studierende, das Studium im folgenden Semester fortsetzen zu wollen.
Termine werden durch Aushänge und im Internet bekannt gegeben. Ab
Bekanntgabe bis Ende der Rückmeldefrist ist der Semesterbeitrag an den
vorgegebenen Empfänger korrekt und in vollständiger Höhe zu
überweisen. Überweisungsträger für die Rückmeldung gibt es in jedem
Semester mit dem Semesterbogen. Mit
dem Eingang des Semesterbeitrages an der HSMW und dessen ordnungsgemäßer
Verbuchung gilt der Student automatisch als rückgemeldet. Ein gesonderter
Antrag ist nicht erforderlich. Der neue Semesterbogen
wird ca. 3 Wochen nach Auslösung der Überweisung auf dem Postweg an die
z.Z. registrierte Postanschrift zugesandt.
- Postgraduales Studium:
Der/die Studierende führt die Rückmeldung analog dem Direktstudium
durch. Es ist zu beachten, dass der Semesterbeitrag zusammen
mit der lt. Hochschulgebühren-ordnung erhobenen Gebühr in einer Summe zu
überweisen ist. Bitte entnehmen Sie die Höhe der zu zahlenden
Gebühr folgendem Link:
http://www.htwm.de/kanzler/aktuelles/Bereiche/Anlage1.htm. Den
Semesterbeitrag finden Sie unter:
http://www.htwm.de/studium/studentensekretariat/rückmeldung.htm. Der
neue Semesterbogen wird nach vollständiger Zahlung ebenfalls zugesandt.
- Masterstudenten/Studenten im Zweitstudium: Masterstudenten
sowie Studenten im Zweitstudium unterliegen nach Einzelfallprüfung durch
die Gebührenkommission der Hochschule ebenfalls der Gebührenpflicht.
Bitte überweisen Sie zur Rückmeldung nur den erforderlichen
Semesterbeitrag. Der/die Studierende wird nach Feststellung der
Gebührenpflicht gesondert angeschrieben.
Wird die
Rückmeldung nicht ordnungs- und fristgemäß durchgeführt, ist eine
Säumnisgebühr zu entrichten. Diese beträgt bei erfolgter Rückmeldung bis
zum Vorlesungsbeginn 10,00 EUR bzw. bei erfolgter Rückmeldung ab
Vorlesungsbeginn 25,00 EUR . Bei nicht ordnungsgemäßer Rückmeldung bis zum Beginn der
Lehrveranstaltungen wird von Amts wegen die Exmatrikulation eingeleitet.
Beurlaubung:
Aus wichtigem Grund können in der Regel bis zu zwei
Urlaubssemester beantragt werden.
Gründe: Krankheit, Wehr - und Ersatzdienst, Auslandsstudium,
wirtschaftliche Notlage, die die ordnungsgemäße Durchführung des
Studiums gefährdet, oder sonstige Gründe.
Die Gründe sind immer ausführlich zu erläutern bzw. nachzuweisen.
Antragsformulare gibt es auch im Studentensekretariat. Als beurlaubter Student
ist man zu Studien- und Prüfungsleistungen nicht berechtigt, nur
Wiederholungsprüfungen dürfen abgelegt werden. Urlaubssemester werden
nicht als Fachsemester angerechnet. Urlaubssemester sowie eine
Beitragsbefreiung für diese Zeit werden in der Regel vor
Semesterbeginn beantragt. (Antrag Urlaubssemester hier)
Beitragsbefreiungen werden nach Semesterbeginn
laut Satzung des Studentenwerkes Freiberg nicht genehmigt. Im Anschluss an
die Beurlaubung erfolgt eine normale Rückmeldung.
Das Antragsformular auf Befreiung von der Beitragspflicht wegen Beurlaubung
finden Sie hier (angepasst
für Microsoft Internet Explorer)
Exmatrikulation:
- Studienabbruch/ Exmatrikulation von Amts wegen
Die Exmatrikulation erfolgt mit
Antragsformular zum nächstmöglichen Termin, spätestens jedoch zum
Semesterende. Das ausgefüllte Antragsformular muss die persönlichen
Daten, das Datum der Exmatrikulation, die Ab- bzw. Ummeldung bei der
Bibliothek sowie die eigene Unterschrift enthalten. Die
Exmatrikulationsbescheinigung wird bei Vollständigkeit ausgehändigt bzw.
auf dem Postweg zugeschickt, wenn ein ausreichend frankierter und
adressierter Rückumschlag beiliegt. Die Exmatrikulationsbescheinigung
sollte im Original möglichst immer aufbewahrt werden, da sie im weiteren
Verlauf von verschiedenen Ämtern benötigt wird (Familienkasse,
Arbeitsamt, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, bei Hochschulwechsel
neue Hochschule).
- Exmatrikulation nach Studienabschluss
Die Exmatrikulation erfolgt mit dem Antragsformular, welches man in der Regel nach der Verteidigung
erhält, zum Ende des Monats, in welchem die Abschlussprüfung des
Studienganges bestanden wurde.
Nach
Abschluss des Studiums ist es wichtig, dass zuerst die Abschlussarbeit mit
Erfassungsbeleg in der Bibliothek eingereicht wird. Die Bestätigung über
die Abgabe der Abschlussarbeit ist beim Betreuer bzw. beim Fachbereich
abzugeben, erst danach wird das Abschlusszeugnis erstellt!
Auf dem Antragsformular sollten noch die Unterschriften der Bibliothek
sowie des Prüfungsamtes eingeholt werden. Die
Exmatrikulationsbescheinigung wird bei Vollständigkeit ausgehändigt bzw.
auf dem Postweg zugeschickt, wenn ein ausreichend frankierter und
adressierter Rückumschlag beiliegt. Die Exmatrikulationsbescheinigung
sollte im Original möglichst immer aufbewahrt werden, da sie im weiteren
Verlauf von verschiedenen Ämtern benötigt wird (Familienkasse,
Arbeitsamt, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger). |