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Rückmeldung: 

- Direktstudium:
Mit der Rückmeldung erklärt der/die Studierende, das Studium im folgenden Semester fortsetzen zu wollen. Termine werden durch Aushänge und im Internet bekannt gegeben. Ab Bekanntgabe bis Ende der Rückmeldefrist ist der Semesterbeitrag an den vorgegebenen Empfänger korrekt und in vollständiger Höhe zu überweisen. Überweisungsträger für die Rückmeldung gibt es in jedem Semester mit dem Semesterbogen. Mit dem Eingang des Semesterbeitrages an der HSMW und dessen ordnungsgemäßer Verbuchung gilt der Student automatisch als rückgemeldet. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Der neue Semesterbogen wird ca. 3 Wochen nach Auslösung der Überweisung auf dem Postweg an die z.Z. registrierte Postanschrift zugesandt. 

- Postgraduales Studium:
Der/die Studierende führt die Rückmeldung analog dem Direktstudium durch. Es ist zu beachten, dass der  Semesterbeitrag zusammen mit der lt. Hochschulgebühren-ordnung erhobenen Gebühr in einer Summe zu überweisen ist.
Bitte entnehmen Sie die Höhe der zu zahlenden Gebühr folgendem Link:
http://www.htwm.de/kanzler/aktuelles/Bereiche/Anlage1.htm.
Den Semesterbeitrag finden Sie unter:
http://www.htwm.de/studium/studentensekretariat/rückmeldung.htm.
Der neue Semesterbogen wird nach vollständiger Zahlung ebenfalls zugesandt. 
 
- Masterstudenten/Studenten im Zweitstudium:
Masterstudenten sowie Studenten im Zweitstudium unterliegen nach Einzelfallprüfung durch die Gebührenkommission der Hochschule ebenfalls der Gebührenpflicht. Bitte überweisen Sie zur Rückmeldung nur den erforderlichen Semesterbeitrag. Der/die Studierende wird nach Feststellung der Gebührenpflicht gesondert angeschrieben.
 

Wird die Rückmeldung nicht ordnungs- und fristgemäß durchgeführt, ist eine Säumnisgebühr zu entrichten. Diese beträgt bei erfolgter Rückmeldung bis zum Vorlesungsbeginn 10,00 EUR bzw. bei erfolgter Rückmeldung ab Vorlesungsbeginn 25,00 EUR
Bei nicht ordnungsgemäßer Rückmeldung bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen wird von Amts wegen die Exmatrikulation eingeleitet.
 

Beurlaubung:

Aus wichtigem Grund können in der Regel bis zu zwei Urlaubssemester beantragt werden.
Gründe: Krankheit, Wehr - und Ersatzdienst, Auslandsstudium, wirtschaftliche Notlage, die die ordnungsgemäße Durchführung des Studiums gefährdet, oder sonstige Gründe.
Die Gründe sind immer ausführlich zu erläutern bzw. nachzuweisen. Antragsformulare gibt es auch im Studentensekretariat. Als beurlaubter Student ist man zu Studien- und Prüfungsleistungen nicht berechtigt, nur Wiederholungsprüfungen dürfen abgelegt werden. Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester angerechnet. Urlaubssemester sowie eine Beitragsbefreiung für diese Zeit werden in der Regel vor Semesterbeginn beantragt. (Antrag Urlaubssemester hier)
Beitragsbefreiungen werden nach Semesterbeginn laut Satzung des Studentenwerkes Freiberg nicht genehmigt. Im Anschluss an die Beurlaubung erfolgt eine normale Rückmeldung. 
Das Antragsformular auf Befreiung von der Beitragspflicht wegen Beurlaubung finden Sie hier (angepasst für Microsoft Internet Explorer)

Exmatrikulation:

- Studienabbruch/ Exmatrikulation von Amts wegen

Die Exmatrikulation erfolgt mit  Antragsformular zum nächstmöglichen Termin, spätestens jedoch zum Semesterende. Das ausgefüllte Antragsformular muss die persönlichen Daten, das Datum der Exmatrikulation, die Ab- bzw. Ummeldung bei der Bibliothek sowie die eigene Unterschrift enthalten. Die Exmatrikulationsbescheinigung wird bei Vollständigkeit ausgehändigt bzw. auf dem Postweg zugeschickt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beiliegt. Die Exmatrikulationsbescheinigung sollte im Original möglichst immer aufbewahrt werden, da sie im weiteren Verlauf von verschiedenen Ämtern benötigt wird (Familienkasse, Arbeitsamt, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, bei Hochschulwechsel neue Hochschule).

- Exmatrikulation nach Studienabschluss

Die Exmatrikulation erfolgt mit dem Antragsformular, welches man in der Regel nach der Verteidigung erhält, zum Ende des Monats, in welchem die Abschlussprüfung des Studienganges bestanden wurde.

Nach Abschluss des Studiums ist es wichtig, dass zuerst die Abschlussarbeit mit Erfassungsbeleg in der Bibliothek eingereicht wird. Die Bestätigung über die Abgabe der Abschlussarbeit ist beim Betreuer bzw. beim Fachbereich abzugeben, erst danach wird das Abschlusszeugnis erstellt!
Auf dem Antragsformular sollten noch die Unterschriften der Bibliothek sowie des Prüfungsamtes eingeholt werden. Die Exmatrikulationsbescheinigung wird bei Vollständigkeit ausgehändigt bzw. auf dem Postweg zugeschickt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beiliegt. Die Exmatrikulationsbescheinigung sollte im Original möglichst immer aufbewahrt werden, da sie im weiteren Verlauf von verschiedenen Ämtern benötigt wird (Familienkasse, Arbeitsamt, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger).

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geändert am: 06.08.09

Inhalt: Dez. Studienangelegenheiten

Design: Signet der Arbeitsgruppe Internet