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Sehr geehrte Studentinnen und Studenten der Hochschule Mittweida,

wir begrüßen Sie in der Stadt Mittweida.


Der Rat der Stadt Mittweida hat beschlossen, den Studenten, die an der Hochschule Mittweida studieren und am 31.12. ihren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Mittweida haben, weiterhin für das zurückliegende Jahr die Semestergebühren von maximal 43,50 Euro zu erstatten. Grund dafür ist, dass die Stadt Mittweida für jeden Einwohner Zuweisungen vom Land Sachsen erhält. Eine höhere Einwohnerzahl bedeutet höhere Einnahmen, die für dringend notwendige Investitionen erforderlich sind.  
Die Erstattung der Semestergebühren soll Ihnen einen kleinen Anreiz geben, Einwohner von Mittweida zu werden und die Stadt, in der Sie sich sicher einige Jahre überwiegend aufhalten werden, damit zu unterstützen. Diese Maßnahme ist jeweils auf 1 Jahr befristet.
Über die Fortsetzung danach entscheidet im Frühjahr jeden Jahres erneut der Stadtrat je nachdem, ob die Maßnahme erfolgreich war oder nicht.

Und so geht es :

  • Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer in Mittweida haben, ist es ohnehin erforderlich, dass Sie in die Meldestelle im Rathhaus am Markt (Anschrift: Markt 32) kommen und diesen Wohnsitz anmelden. Für die Gebührenerstattung ist entscheidend, dass Sie diesen Wohnsitz in Mittweida als Hauptwohnung anmelden und Ihren bisherigen Wohnort zur Nebenwohnung erklären. Wichtig ist, dass Sie am 31.12. Ihren Hauptwohnsitz in Mittweida haben, um die Semestergebühren für dieses Jahr erstattet zu bekommen.
    Die An- bzw. Ummeldung kostet Sie natürlich nichts.

    http://www.mittweida.de/pitcms/.mittweida/hauptordner3/folge1_2_2

     
  • Sie füllen einen Antrag aus, legen die Immatrikulationsbescheinigungen für das Sommersemester  und/oder das Wintersemester bei und geben diese Unterlagen bis zum 31.03. in der Hochschule Mittweida im Dezernat für Studienangelegenheiten oder im Rathaus der Stadt Mittweida ab. Dann erhalten Sie umgehend (jedoch nicht vor Januar Folgejahr) die Gebühren für die Semester, in denen Sie eingeschrieben waren, auf das angegebene Girokonto überwiesen. 

Die Stadtverwaltung  Mittweida hat folgende Öffnungszeiten:
Mo.
Di.
Mi.
Do.
Fr.
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
geschlossen
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
09.00 Uhr - 12.00 Uhr

und               13.30 Uhr - 16.00 Uhr

und               13.30 Uhr - 18.00 Uhr

Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Hochschule Mittweida und die Stadtverwaltung Mittweida, speziell

- die Kämmerei

- die Meldestelle

Rochlitzer Straße 3

Markt 23

Tel. 967-215

Tel. 967-149            zur Verfügung.

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geändert am: 06.08.09

Inhalt: Dez. Studienangelegenheiten

Design: Signet der Arbeitsgruppe Internet