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Vorsitzende: Frau Naumann Stellvertretende Vorsitzende: Frau Kyas Kassenwart: Frau Gerstenberger |
... Wir wollen die Probleme und Fragen, die sich aus dem Schulalltag ergeben, gemeinsam mit der Schule im konstruktiven Dialog klären. Dabei möchten wir die Meinungen und Interessen der Schüler und der Eltern stärker vertreten. ... Wir wollen zusätzliche Freizeitangebote für die Kinder schaffen, die sich von der Grundschule weitergehend zur Mittelschule gestalten sollen. ... Mit einem von uns verfassten Elternblatt sollen Sie regelmäßig Informationen aus der Schule und von den Projekten des Vereins erhalten. Unter dem Thema "STARKE ELTERN - ERFOLGREICHE SCHÜLER" wollen wir mit diesen Blatt erreichen, dass die Eltern mehr Einblick in den Schulalltag bekommen. Ihnen soll die Möglichkeit der Mitbestimmung gegeben werden. Dazu können Sie sich jederzeit an die Vorstandsmitglieder des Vereins mit Ihren Hinweisen und Problemen wenden. ... Gemeinsam mit anderen Organisationen und Vereinen soll sich eine Zusammenarbeit ergeben, die für unsere Kinder positive Einflüsse bringt. ... Die Kinder sollen spüren, dass wir sie als Persönlichkeiten achten und dass wir ihre Sorgen ernst nehmen.
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Der Verein ist in "blick.de" unter der Rubrik "Bildung" zu finden. |
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Inhalt |
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| Die
Satzung |
Satzung
des Fördervereins der Grund- und Mittelschule Rochlitz
§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt
den Namen „Förderverein der Grund- und Mittelschule
Rochlitz“. Er soll in das
Vereinsregister eingetragen werden. Nach der
Eintragung führt der Verein den Zusatz „e.V.“. Er hat seinen Sitz
in Rochlitz. Das Geschäftsjahr
entspricht dem Kalenderjahr. Der Förderverein der Grund- und Mittelschule Rochlitz (e.V.) mit dem Sitz in Rochlitz verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins
ist die Beschaffung von Mitteln sowie die ideelle und materielle Förderung der Erziehung und Bildung an
der Grund- und Mittelschule Rochlitz im schulischen und außerschulischen
Bereich zum Wohle der Schüler. Der Satzungszweck
wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Der Verein ist
selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder
erhalten wegen ihrer Mitgliedschaft keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des
Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden. Mitglied des
Vereins können natürliche
und juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft
ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu beantragen. Die Mitgliedschaft
nicht volljähriger Personen setzt die Unterschrift der
Erziehungsberechtigten voraus. Die Mitgliedschaft
endet a)
durch eine schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand zum
Ende des Geschäftsjahres b) durch Ausschluss; dieser kann durch den Vorstand bei schuldhafter Verletzung des Vereinszweckes beschlossen werden. Der Betroffene ist vorher zu hören. c)
durch Tod des Mitgliedes d)
durch Erlöschen der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen e)
durch Streichung; Mitglieder des Fördervereins, die ihre
Vereinsbeiträge trotz Mahnung nicht zahlen, werden durch den Vorstand
aus der Mitgliederliste gestrichen. Für die Höhe und
Fälligkeit der jährlichen Mitgliedsbeiträge, Förderbeiträge und
Aufnahmegebühren ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend,
die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Organe des Vereins
sind
Die
Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Geschäftsjahr
einberufen. Die Einladung
erfolgt unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage vorher
schriftlich durch den Vorstand. Sie ist ferner
einzuberufen, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies unter Angabe von
Gründen schriftlich vom Vorstand verlangen. Über die
Mitgliederversammlung ist Protokoll zu führen, es ist vom
Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterschreiben. Die
Mitgliederversammlung
Satzungsändernde
Anträge müssen vier Wochen, sonstige Anträge acht Tage vor dem
Versammlungszeitpunkt schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Einberufene
Mitgliederversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Anzahl der
erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei Beschlüssen
entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der
Antrag als abgelehnt. Die Stimmrechtsausübung
durch eine juristische Person kann bei gemeinschaftlicher Vertretung
nur durch eine natürliche Person erfolgen. § 8 Der Vereinsvorstand Der Vorstand
besteht aus a)
dem Vorsitzenden b)
dem stellvertretenden Vorsitzenden c)
dem Kassenwart d)
dem Schriftführer e)
bis zu fünf Beisitzern Der Vorstand wird von der
Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Der alte Vorstand bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt
ist. Scheidet ein
Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, so wählt sich der
verbleibende Vorstand für den Rest der Amtszeit selbst ein
Ersatzmitglied. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der
Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Über die
Verwendung der finanziellen Mittel des Vereins entscheidet der
Vorstand auf Antrag. Der Vorstand ist
beschlussfähig, wenn mindestens 50%
der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit
einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst und sind zu
protokollieren. Gesetzliche
Vertreter im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein
Stellvertreter gemeinsam oder einer von ihnen gemeinsam mit dem
Kassenwart. Der Kassenwart
besitzt Einzelvertretungsbefugnis beim Ausstellen von Spendenbestätigungen. Die Selbstauflösung
des Vereins kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen
Mitgliederversammlung durch Dreiviertelmehrheit beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Rochlitz als Schulträger und soll entsprechend der Schülerzahlen den beiden Schulen zum Zwecke der Förderung von Bildung und Erziehung zukommen. Als Liquidatoren
fungieren die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten
Vorstandsmitglieder, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes
abweichend bestimmt. Diese Satzung tritt mit dem Tag der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. (In der Mitgliederversammlung vom 05.02.2004 beschlossene, geänderte Fassung.) ................................................................................................................................................................................................ Beitragsordnung des Fördervereins der Grund- und Mittelschule Rochlitz Zur Durchführung seiner satzungsgemäßen Aufgaben erhebt der Förderverein der Grund- und Mittelschule Rochlitz folgende Beiträge:
Der Jahresbeitrag wird über Einzugsermächtigung im ersten Quartal eines Jahres erhoben. Die vorgegebenen Beiträge sind Mindestbeiträge und können jederzeit durch die Mitglieder nach eigenem Gutdünken erhöht werden. Über Erlass oder Stundung des Beitrages entscheidet der Vorstand auf entsprechenden schriftlichen Antrag. Die Beitragsordnung wurde zur Mitgliederversammlung am 5.2.2004 beschlossen. ......................................................................................................................................................... Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den
„Förderverein der Grund- und Mittelschule Rochlitz“. Name:
.......................................................
Vorname:
................................................... Straße:
.......................................................
PLZ/Wohnort:
....................................................
Geburtsdatum:
.......................................................
Tel./Fax/Email: ....................................................
Ort, Datum:
........................................................
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Rechtsverbindliche
Unterschrift Adresse: Frau Ellen Naumann Rathausstr. 20 (Buchhandlung) 09306 Rochlitz |
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